Aufhebung des Eigenverwaltungsverfahrens der Meissner AG
Meissner AG blickt nach erfolgreicher Restrukturierung positiv in die Zukunft Mit Gerichtsbeschluss vom 21. August 2026 wurde das Eigenverwaltungsverfahren der Meissner AG aufgehoben. Damit ist ein wichtiger Meilenstein in der Restrukturierung unseres Unternehmens erfolgreich erreicht. Die Meissner AG kann damit ihre Geschäftstätigkeit wieder ohne die bisherigen Einschränkungen fortführen. Wir bedanken









