Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel auf der Facebook Seite der Meissner AG:

Teilnehmen können alle Personen, die in Deutschland einen Wohnsitz haben. Ausgenommen sind Mitarbeiter der Facebook Inc., sowie Angehörige dieses Unternehmens. Veranstalter dieser Verlosung ist die Meissner AG, Theodor-Meissner-Straße 4, 35216 Biedenkopf-Wallau.

Ablauf des Gewinnspiels:

  • Gewinnspiel#1: 01.12.2019 Ende Gewinnspiel#1: 05.12.2019 23:59 Uhr
  • Gewinnspiel#2: 08.12.2019 Ende Gewinnspiel#2: 12.12.2019 23:59 Uhr
  • Gewinnspiel#3: 15.12.2019 Ende Gewinnspiel#3: 19.12.2019 23:59 Uhr
  • Gewinnspiel#4: 22.12.2019 Ende Gewinnspiel#4: 26.12.2019 23:59 Uhr

Die Teilnahme erfolgt ausschließlich über das Kommentieren des Gewinnspiel-Posts. Die Teilnahme über Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen sowie Mehrfachteilnahmen sind ausgeschlossen. Sollte der Verdacht der Manipulation entstehen, ist der Veranstalter berechtigt, Teilnehmer auszuschließen. Einsendungen, die nicht den Regeln der guten Sitte und unserer Netiquette entsprechen, werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der Teilnehmer ist damit vom Gewinn ausgeschlossen. Die Gewinner werden nach Ablauf des Gewinnspiels per Facebook Nachricht informiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Gewinn ist nicht übertragbar.

Der Gewinn:

Für die Gewinnspiele #1 bis #4 gibt es an den o.g. Terminen jeweils einen Kino-Gutschein im Wert von 25€ zu gewinnen.

Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Empfänger der von einem Teilnehmer im Zusammenhang mit dieser Verlosung zur Verfügung gestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern der Veranstalter. Die Meissner AG haftet nicht für die Verfügbarkeit der Facebook-Internetseite im Allgemeinen sowie der Facebook-Seite von Meissner im Besonderen.

Die Meissner AG behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern, insbesondere soweit dies aufgrund höherer Gewalt oder äußerer, nicht von der Meissner AG zu beeinflussender Umstände erforderlich sein sollte oder wenn nur so eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels gewährleistet werden kann.